Bio-Kennzeichnung auf dem Etikett: EU-Bio-Logo, Codenummer und Herkunftsangabe
Vorverpackte Bio-Lebensmittel aus der EU tragen das EU-Bio-Logo (Grundlage: Verordnung (EU) 2018/848 und Durchführungsverordnung (EU) 2021/279). Direkt dabei stehen die Codenummer der Kontrollstelle und die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, zum Beispiel „EU-Landwirtschaft“, alle drei im selben Sichtfeld. Das Logo darf nicht kleiner sein als 13,5 x 9 mm, bei sehr kleinen Packungen sind 9 x 6 mm zulässig. Unter 95 Prozent Bio-Zutaten ist das Logo nicht erlaubt.

Das Produkt ist Bio, die Zertifizierung liegt vor, das Etikett geht in Druck. Und dann fehlt auf der Proof-Freigabe ein Block: Logo, Codenummer, Herkunft. Dieser Beitrag sortiert für dich, was nach den Merkblättern der Kontrollstellen und der EU-Kommission zusammengehört, mit Quellen und ohne Rechtsdeutung.
Für wen dieser Beitrag gedacht ist
Für Hersteller, Abfüller und Marken, die vorverpackte Lebensmittel mit Bio-Hinweis verkaufen: Kaffee und Tee, Gewürze, Müsli, Konfitüre, Öle, Snacks. Wer nur lose verkauft oder in der Gastronomie ausschenkt, steht vor anderen Regeln. Allgemeine Pflichtangaben wie Zutatenliste und Allergene bleiben davon unberührt. Für Fruchtaufstriche haben wir das in unserem Beitrag zu den Pflichtangaben auf Konfitürengläsern aufgeschrieben.
Drei Bausteine, die zusammengehören
Laut GfRS-Merkblatt (Stand 01/2022) und EU-Kommission steht das EU-Bio-Logo nie allein, wenn es zum ersten Mal auf der Packung erscheint:
EU-Bio-Logo
Das grüne Blatt aus zwölf Sternen. Pflicht auf vorverpackten Bio-Lebensmitteln, die in der EU erzeugt und verkauft werden. Bei Importen und losen Bio-Produkten ist es freiwillig.
Codenummer
Die Nummer der Kontrollstelle des Unternehmens, das die letzte Aufbereitung durchgeführt hat, nach dem Muster DE-ÖKO-0xx.
Herkunftsangabe
Der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, zum Beispiel „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
Logo, Codenummer und Herkunftsangabe gehören nach dem Merkblatt ins selbe Sichtfeld. Die Herkunft steht unmittelbar unter der Codenummer. Das Logo darf danach beliebig oft allein auf der Verpackung stehen, mindestens einmal aber zusammen mit beiden Angaben. Das entscheidet, wie du dein Etikett aufteilst.
Wann das Logo nicht auf die Packung darf
Weniger als 95 % Bio
Liegt der Bio-Anteil der landwirtschaftlichen Zutaten darunter, darf der Bio-Hinweis nur in der Zutatenliste stehen. Mit Prozentangabe und Codenummer, aber ohne EU-Bio-Logo.
Umstellungsware
Erzeugnisse aus der Umstellung bekommen den Begriff „Umstellung“ und eine Codenummer. Das Logo ist nicht erlaubt.
Kein Lebensmittel nach Bio-Recht
Kosmetik, Textilien oder Holzprodukte fallen nicht unter die Bio-Vorschriften. Auch Jagd- und Fischereierzeugnisse aus Wildfang tragen kein Logo.
Größe, Farbe, Gestaltung
Die EU-Kommission nennt als Mindestgröße 13,5 mm x 9 mm. Auf sehr kleinen Verpackungen sind 9 mm x 6 mm zulässig. Das Logo wird in den vorgegebenen Grüntönen gedruckt. Ist farbiger Druck nicht möglich, ist Schwarz-Weiß erlaubt. Es darf nicht stilisiert werden, etwa mit transparentem Hintergrund oder 3D-Effekten. Nach dem GfRS-Merkblatt ist auf dunklen Verpackungen auch das Negativ (Weiß auf Schwarz) vorgesehen. Beide Quellen unterscheiden sich an dieser Stelle in der Darstellung. Frag im Zweifel deine Kontrollstelle, bevor du Druckdaten freigibst.
Zusätzlich zum EU-Logo kann das deutsche Bio-Siegel stehen. Seine Nutzung muss laut Merkblatt vor der ersten Verwendung beim BMEL angemeldet werden.
Die Zutatenliste bei Bio
Bei Produkten mit Bio-Hinweis in der Verkehrsbezeichnung werden die Zutaten absteigend nach Gewicht aufgeführt, jeweils mit Bio-Hinweis. Üblich ist ein Sternchen mit Fußnote wie „aus ökologischem Landbau“. Die Bio-Angaben müssen nach dem Merkblatt in Farbe, Größe und Schriftart mit den übrigen Zutatenangaben übereinstimmen. Wer die Zutatenliste hervorhebt, weil ein Allergen drinsteckt, hat also zwei Regeln im selben Textblock.
Etikett auf Kaffee, Tee, Glas oder Beutel: Wo es eng wird


Ein Standbodenbeutel für Tee hat vorn wenig Platz für Marke, Bio-Block, Pflichtangaben und Nährwerte. Ein Konfitürenglas hat ein schmales Rückenetikett. Dazu kommt oft das Gegenteil von einheitlich: mehrere Sorten, mehrere Codenummern, wenn Zutaten von verschiedenen Aufbereitern kommen. Kennst du das? Dann schick uns deine Sortenliste und das Gebinde. Wir sagen dir, was technisch geht, und lösen die Fläche mit größerem Format, Rundum-Etikett oder Booklet-Etikett. Wir sind an keine eigene Maschine gebunden und wählen Digital, Flexo oder Offset nach Auflage.
Sechs Fragen vor dem Druckauftrag
1. Wie hoch ist der Bio-Anteil?
Ab 95 % ist das Logo möglich, darunter nicht.
2. Welche Codenummer gilt?
Die der Kontrollstelle des letzten Aufbereiters. Bei Lohnabfüllung kann sie von deiner abweichen.
3. Woher kommen die Rohstoffe?
EU, Nicht-EU oder beides. Zutaten bis fünf Gewichtsprozent bleiben nach dem Merkblatt unberücksichtigt.
4. Wohin mit dem Block?
Logo, Code und Herkunft im selben Sichtfeld, in Mindestgröße.
5. Farb- oder Schwarz-Weiß-Druck?
Entscheidet über die Logo-Variante in den Druckdaten.
6. Wer gibt frei?
Deine Kontrollstelle und deine Qualitätssicherung, bevor die Daten zu uns kommen.
Häufige Fragen
Ist das EU-Bio-Logo Pflicht?
Auf vorverpackten Bio-Lebensmitteln, die in der EU erzeugt und verkauft werden, ja. Für importierte und für lose Bio-Produkte ist es freiwillig (Quelle: EU-Kommission, GfRS-Merkblatt 13).
Was muss neben dem EU-Bio-Logo stehen?
Die Codenummer der Kontrollstelle und die Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, zum Beispiel „EU-Landwirtschaft“. Alle drei stehen im selben Sichtfeld.
Wie groß muss das EU-Bio-Logo mindestens sein?
13,5 mm x 9 mm. Bei sehr kleinen Packungen sind 9 mm x 6 mm zulässig (Quelle: EU-Kommission).
Darf ich das Logo bei weniger als 95 % Bio-Zutaten verwenden?
Nein. Dann darf der Bio-Hinweis nur in der Zutatenliste stehen, mit Prozentangabe und Codenummer (Quelle: GfRS-Merkblatt 10).
Prüft Packversum die Bio-Kennzeichnung auf meinem Etikett?
Nein. Wir prüfen die Daten auf technische Machbarkeit. Für die inhaltliche Richtigkeit bist du mit deiner Kontrollstelle verantwortlich.
Quellen (Abruf 19.10.2026)
- Europäische Kommission: Das EU-Bio-Logo
- GfRS Merkblatt 13: EU-Bio-Logo (Stand 01/2022)
- GfRS Merkblatt 10: Etikettierung verarbeiteter Erzeugnisse (Stand 01/2022)
- LAGeSo Berlin: EU-Bio-Logo und Deutsches Bio-Siegel
- Verordnung (EU) 2018/848 und Durchführungsverordnung (EU) 2021/279, jeweils im Volltext bei EUR-Lex
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Er basiert auf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung öffentlich zugänglichen, im Text verlinkten Quellen. Da sich gesetzliche Vorgaben ändern können, empfehlen wir, sich bei konkreten unternehmerischen Entscheidungen zusätzlich bei den zuständigen Behörden oder einer Fachberatung zu informieren. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
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