Marmelade und Konfitüre etikettieren: Was auf das Glas gehört und wo es eng wird
Für Konfitüre im Glas gelten die Konfitürenverordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichtangaben verlangen die Behörden die Angaben „Hergestellt aus ... g Früchten je 100 g“ und „Gesamtzuckergehalt ... g je 100 g“. Der Begriff „Marmelade“ ist außerhalb von Wochenmarkt und Ab-Hof-Verkauf Zitrusfruchterzeugnissen vorbehalten. Die Schrift muss mindestens 1,2 mm x-Höhe haben.

Die Ernte ist eingekocht, die Gläser stehen bereit, der Weihnachtsmarkt rückt näher. Dann kommt das Etikett. Und mit ihm die Frage, ob auf dem Glas überhaupt „Marmelade“ stehen darf. Dieser Beitrag sortiert die Pflichtangaben für dich, mit Quellen und ohne Rechtsdeutung.
Für wen dieser Beitrag gedacht ist
Für Manufakturen, Hofläden, Feinkost-Start-ups, Imker- und Obstbetriebe und Gastronomen, die eigene Konfitüren, Gelees oder Fruchtaufstriche im Glas verkaufen. Wer nur lose oder am Tisch serviert, steht vor anderen Regeln.
Der Name auf dem Glas: Konfitüre, Marmelade, Gelee oder Fruchtaufstrich
Die Verkehrsbezeichnung ist der erste Stolperstein. Nach den Informationsblättern der Lebensmittelüberwachung (Stand der Quellen unten) dürfen „Konfitüre“, „Marmelade“ und „Gelee“ nur Erzeugnisse tragen, die der Konfitürenverordnung entsprechen. „Marmelade“ statt „Konfitüre“ ist nur auf öffentlichen Märkten oder beim Verkauf ab Hof zulässig. Sonst bleibt der Begriff Zitrusfruchterzeugnissen vorbehalten.
Konfitüre / Konfitüre extra
Mindestens 55 % Gesamtzucker, festgelegte Mindest-Fruchtgehalte je Fruchtart, keine Konservierungsstoffe.
Gelee / Gelee extra
Gleiche Logik, aus Fruchtsaft statt Fruchtstücken. Auch hier gilt die Konfitürenverordnung.
Marmelade
Auf Wochenmarkt und ab Hof statt „Konfitüre“ erlaubt. Im Handel sonst für Zitrusfruchterzeugnisse.
Fruchtaufstrich
Beschreibende Bezeichnung. Die Konfitürenverordnung gilt dann nicht, Konservierungsstoffe sind unter Auflagen zulässig. Wird eine Frucht genannt oder abgebildet, muss der Fruchtgehalt auf die Packung.
Ein Fantasiename ersetzt die Verkehrsbezeichnung nicht. „Omas Sommertraum“ ist ein schöner Name fürs Etikett. Daneben muss trotzdem stehen, was im Glas ist.
Die Pflichtangaben im Überblick
Zusätzlich zur Verkehrsbezeichnung verlangen die Behörden diese Angaben (Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und Konfitürenverordnung):
Fruchtgehalt
Im Wortlaut „Hergestellt aus … g Früchten je 100 g“. Bei Fruchtaufstrichen kann er auch in der Zutatenliste stehen.
Gesamtzuckergehalt
Im Wortlaut „Gesamtzuckergehalt … g je 100 g“. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Süßungsmitteln oder reduziertem Brennwert.
Zutatenliste
Absteigend nach Gewicht, Zusatzstoffe mit Klassennamen, zum Beispiel „Geliermittel Pektin“. „Gelierzucker“ gilt nicht als Zutat, seine Bestandteile werden einzeln aufgeführt.
Allergene
Hervorgehoben in der Zutatenliste, zum Beispiel bei Nüssen oder Schalenfrüchten in der Rezeptur.
Füllmenge
In Gramm, nicht in Milliliter. Mindesthöhen für die Zahl: 3 mm bei mehr als 50 bis 200 g, 4 mm bei mehr als 200 bis 1000 g.
Mindesthaltbarkeit
Ausgeschrieben, zum Beispiel „mindestens haltbar bis“. Steht das Datum mit Tag und Monat auf dem Glas, kann die Losnummer entfallen.
Anschrift
Eine postalisch zustellbare Adresse. Name, Telefon oder Internetadresse allein reichen nicht.
Nährwerttabelle
Grundsätzlich Pflicht. Eine Ausnahme gibt es für handwerklich hergestellte Ware in kleinen Mengen, die direkt an Endkunden oder lokale Händler geht. Ob das auf dich zutrifft, klärst du vor dem Druck.
Verkehrsbezeichnung, Füllmenge und Mindesthaltbarkeit gehören nach den Merkblättern in dasselbe Sichtfeld. Das entscheidet, wie du dein Etikett aufteilst.
Schriftgröße: 1,2 mm sind weniger, als du denkst
Die Mindestschrift für Pflichtangaben liegt bei 1,2 mm x-Höhe (Kleinbuchstabe „x“) mit gutem Kontrast zum Untergrund. Auf einem Rundglas mit schmalem Rückenetikett ist das schnell voll. Zutatenliste, Fruchtgehalt, Zuckergehalt, Nährwerte, Anschrift, MHD und Füllmenge in dieser Größe: Das ist keine Kleinigkeit.
Wer zusätzlich ein Rezept, eine Geschichte oder mehrere Sprachen unterbringen will, kommt mit einem normalen Etikett nicht weit. Dann hilft ein größeres Format, ein Rundum-Etikett oder ein Booklet-Etikett, das sich aufklappen lässt. Schick uns deinen Text und das Glas, wir sagen dir, was technisch geht.
Etikett auf Glas: Was das Material können muss
Ein Konfitürenglas wird gefüllt, gelagert, gestapelt, im Hofladen angefasst und manchmal im Kühlschrank von Feuchtigkeit beschlagen. Ein Etikett, das sich nach der ersten Woche an der Ecke hebt, bleibt im Gedächtnis, und zwar nicht positiv. Für Glas kommen selbstklebende Haftetiketten in Frage. Welches Material und welcher Kleber zu deinem Glas und deinem Abfüllprozess passt, klären wir mit dir vorab, am besten mit einem Muster.
Für Weihnachtsmärkte und Geschenkkörbe lohnt außerdem der Blick auf die Umverpackung: Eine bedruckte Faltschachtel für drei Gläser macht aus Einzelware ein Geschenkset.
Sechs Fragen vor dem Druckauftrag
1. Wie heißt das Produkt rechtlich?
Konfitüre, Gelee oder Fruchtaufstrich? Davon hängt ab, welche Angaben Pflicht sind.
2. Wie viel Frucht, wie viel Zucker?
Die Werte brauchst du je Sorte. Mehrere Sorten heißen mehrere Etiketten.
3. Welche Zutaten und Allergene?
Pektin, Zitronensäure, Alkohol, Nüsse: Alles steht in der Liste.
4. Wohin mit MHD und Charge?
Aufdruck, Stempel oder Aufkleber? Das entscheidet über die Fläche.
5. Reicht der Platz?
Alle Pflichtangaben in 1,2 mm x-Höhe auf dein Glas gerechnet.
6. Wer gibt frei?
Wer in deinem Haus verantwortet den Inhalt?
Wo sich Marmeladen-Etiketten oft festfahren
Viele Sorten, kleine Mengen je Sorte. Die Sortenliste wächst im Herbst, das Etikett nicht. Der Zuckergehalt ändert sich mit der Ernte. Das MHD wird erst beim Abfüllen bekannt. Kennst du das? Dann schick uns deine Sortenliste, wir rechnen die Verfahren für dich durch. Wir sind an keine eigene Maschine gebunden und wählen Digital, Flexo oder Offset nach Auflage.
Häufige Fragen
Darf ich mein Produkt „Marmelade“ nennen?
Laut den Informationsblättern der Lebensmittelüberwachung ist „Marmelade“ statt „Konfitüre“ nur auf öffentlichen Märkten oder beim Verkauf ab Hof zulässig. Im übrigen Handel ist der Begriff Zitrusfruchterzeugnissen vorbehalten. Frag im Zweifel deine Lebensmittelüberwachung.
Welche Angaben zu Frucht und Zucker muss das Etikett nennen?
Nach den Merkblättern „Hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ und „Gesamtzuckergehalt … g je 100 g“. Für Ausnahmen, etwa bei Süßungsmitteln oder reduziertem Brennwert, gelten andere Regeln.
Wie groß muss die Schrift sein?
Mindestens 1,2 mm x-Höhe für Pflichtangaben. Die Füllmenge hat eigene Mindesthöhen: 3 mm bei mehr als 50 bis 200 g, 4 mm bei mehr als 200 bis 1000 g (Quelle: ZVL Jena, Stand 19.09.2024).
Muss die Füllmenge in Milliliter oder Gramm angegeben werden?
In Gramm (Quelle: ZVL Jena).
Prüft Packversum die Pflichtangaben auf meinem Etikett?
Nein. Wir prüfen die Daten auf technische Machbarkeit. Für die inhaltliche Richtigkeit bist du mit deiner Qualitätssicherung verantwortlich.
Quellen (Abruf 12.10.2026)
- ZVL Jena Saale Holzland: Informationsblatt Konfitüren (Stand 19.09.2024)
- Landkreis Marburg-Biedenkopf: Infoblatt Marmelade, Fruchtaufstrich, Konfitüre
- Konfitürenverordnung (KonfV), Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), jeweils im Volltext bei Gesetze im Internet bzw. EUR-Lex
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Er basiert auf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung öffentlich zugänglichen, im Text verlinkten Quellen. Da sich gesetzliche Vorgaben ändern können, empfehlen wir, sich bei konkreten unternehmerischen Entscheidungen zusätzlich bei den zuständigen Behörden oder einer Fachberatung zu informieren. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
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