Blogbeitrag
Etiketten und Verpackungen · 17. August 2026 · 5 Min. Lesezeit · Packversum GmbH

PPWR-Nachweispflicht: Warum die Konformitätserklärung nur der Anfang ist

Kurz gesagt

Die PPWR ist kein Stichtag, den man abhakt, sondern ein Dauerzustand. Die Konformitätserklärung ist nur der Anfang: Bei jeder Material-, Format- oder Lieferantenänderung müssen Verpackungsdaten, Nachweise und Freigaben neu belegt werden. Wer das nicht laufend dokumentiert, steht bei der nächsten Prüfung ohne Nachweis da.

PPWR-Nachweispflicht: Mehr als eine Konformitätserklärung

PPWR & Compliance · Lesezeit ca. 6 Minuten

Die PPWR ist kein Stichtag, den man abhakt. Sie ist ein Zustand. Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung – und wer glaubt, mit einer einmalig erstellten Konformitätserklärung sei die Sache erledigt, hat den eigentlichen Punkt verpasst: Nachweispflicht besteht bei jeder Änderung an Material, Komponente oder Lieferant. Dauerhaft, nicht einmalig. In diesem Beitrag zeigen wir, warum genau das für viele Verpackungseinkäufer zum eigentlichen Risiko wird – und was ein Prozess können muss, der das auf Dauer trägt statt nur einmal einen Haken zu setzen.

Die Konformitätserklärung ist der einfache Teil

Ein PDF mit Unterschrift zu erstellen, ist keine große Kunst. Unangenehm wird es erst, wenn drei Monate später jemand anruft und sagt: „Wir haben das Material gewechselt.“ Dann fängt die Suche an – Stammdaten im ERP, Prüfberichte im Postfach, Freigaben in einem Ordner, bei dem keiner mehr weiß, wer sie erteilt hat. Wenn dann noch eine Prüfung durch die Behörde ansteht, werden aus einem Klick schnell drei Tage Ordner durchsuchen.

Das ist der Unterschied zwischen einer einmaligen Erklärung und einem laufenden Nachweis-Prozess – und genau hier trennt sich in der Praxis, wer die PPWR wirklich im Griff hat und wer nur ein Dokument abgeheftet hat.

Wo die Daten heute tatsächlich liegen

Verpackungsdaten liegen in den meisten Betrieben verteilt: im ERP, in Excel-Listen, in E-Mails, in Ordnern auf dem Server. Solange sich nichts ändert, funktioniert das leidlich. Ändern sich aber Material, Komponente oder Lieferant, müssen gültige Nachweise, Freigaben und Dokumentversionen trotzdem eindeutig zugeordnet bleiben – und genau das leistet eine verteilte Ordnerstruktur nicht.

Die ehrliche Frage: Wo liegen diese Daten bei Ihnen gerade – strukturiert an einer Stelle, oder verteilt auf fünf?

Sechs Bausteine, die ein laufender PPWR-Prozess braucht

Aus unserer Arbeit mit Kunden aus Food, Pet und Pharma hat sich ein Anforderungsprofil herauskristallisiert, an dem sich jeder Prozess – ob eigene Struktur oder externe Unterstützung – messen lassen sollte:

Wer diese sechs Punkte an einer Stelle statt auf fünf verteilt hat, verhindert doppelte Pflege – und genau darauf kommt es an, wenn 2027 weitere PPWR-Daten (Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit, zusätzliche Kennzeichnungen) hinzukommen. Die Datenbasis dafür entsteht jetzt, nicht erst, wenn die nächste Frist ansteht.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Feinkosthersteller mit rund 40 Artikeln: Haftetiketten bei einem Lieferanten, Faltschachteln bei einem zweiten, Standbodenbeutel bei einem dritten. Jede Saisonänderung bedeutete bislang drei Abstimmungsrunden und drei Freigabeschleifen – und zweimal im Jahr platzte ein Termin. Nach der Umstellung auf einen zentral geführten Prozess: ein Ansprechpartner, ein Freigabesystem, alle Aufträge nach Material und Druckverfahren gebündelt. Die Abstimmung liegt heute bei einer Runde statt drei – und im Fall einer Prüfung ist die vollständige Dokumentation in Minuten statt Tagen zusammengestellt.

Was das für Ihren Einkauf bedeutet

Die Konformitätserklärung selbst kostet Sie kaum Zeit. Das eigentliche Risiko liegt in der Frage, was passiert, wenn sich in sechs Monaten die Rezeptur, der Lieferant oder das Material ändert – und ob Sie dann in Minuten oder in Tagen wieder nachweisfähig sind. Das ist der Grund, warum wir bei Packversum die PPWR-Nachweise nicht als einmaliges Dokument behandeln, sondern als laufenden Teil des Freigabeprozesses, den wir für unsere Kunden ohnehin schon führen: Ein Partner für Ihre Verpackungen, ein System für Freigaben, ein Netzwerk als Absicherung.

Häufig gestellte Fragen zur PPWR-Nachweispflicht

Die Fragen, die uns dazu am häufigsten erreichen:

Reicht eine einmal erstellte Konformitätserklärung nicht aus?

Nein. Ändert sich Material, Komponente oder Lieferant, muss die Erklärung – und die zugrunde liegenden Nachweise – aktualisiert werden. Die PPWR verlangt einen laufenden Nachweis, keinen einmaligen.

Was passiert bei einer behördlichen Prüfung, wenn die Unterlagen verteilt liegen?

Dann müssen Daten aus ERP, Postfach und Ordnerstrukturen erst zusammengesucht werden – in der Praxis oft mehrere Tage Aufwand statt eines einzigen Exports.

Welche Daten sollte ich schon jetzt strukturiert erfassen, auch wenn sie 2027 erst Pflicht werden?

Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit und weitere Kennzeichnungsangaben lassen sich auf derselben Datenbasis ergänzen, wenn Verpackungsdaten, Nachweise und Freigaben von Anfang an strukturiert angelegt sind – statt später alles neu zusammensuchen zu müssen.

Muss ich dafür mein ERP-System wechseln?

Nein. Daten lassen sich manuell, per CSV-Import oder direkt aus dem bestehenden System einspielen – entscheidend ist die strukturierte Zuordnung, nicht das Ausgangssystem.

Glauben Sie, dass Ihr Prozess das schon kann?

Wenn ja: Schön. Wenn nicht: Erzählen Sie uns, wo es bei Ihnen gerade hakt – wir schauen uns Ihre Verpackungsdaten gemeinsam an und sagen Ihnen ehrlich, wo nachgebessert werden sollte.

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Julia Rietzler-Cakmak, PackversumEngin Cakmak, Packversum
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