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Etiketten und Verpackungen · 2. September 2026 · 6 Min. Lesezeit · Packversum GmbH

Heimtierfutter-Etiketten: Diese Pflichtangaben dürfen 2026 nicht fehlen

Kurz gesagt

Ein Etikett für Hunde- und Katzenfutter ist keine freie Werbefläche. Futtermittelart, Zusammensetzung, analytische Bestandteile, Zusatzstoffe, Fütterungshinweis und Chargennummer gehören verpflichtend darauf. Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Ware nicht verkehrsfähig. Die häufigsten Fehler entstehen aber beim Material, nicht beim Text.

Heimtierfutter-Etiketten: Diese Pflichtangaben dürfen 2026 nicht fehlen

Der Markt für Hunde- und Katzenfutter wächst weiter, und mit ihm die Zahl neuer Private-Label-Marken, die ihr eigenes Rezept, ihren eigenen Beutel und ihr eigenes Etikett auf den Markt bringen wollen. Was dabei oft unterschätzt wird: Ein Etikett für Heimtierfutter ist keine Werbefläche, die man frei gestalten kann, sondern unterliegt einer eigenen Kennzeichnungspflicht – der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen von Futtermitteln. Wer sein Etikett bei einem reinen Online-Printshop bestellt, ohne die Angaben vorher zu prüfen, riskiert eine Beanstandung bei der nächsten Futtermittelkontrolle. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben auf jedes Heimtierfutter-Etikett gehören, wo Private-Label-Hersteller am häufigsten stolpern und wie eine saubere Kennzeichnung von Anfang an gelingt.

Warum Heimtierfutter-Etiketten eine eigene Rechtsgrundlage haben

Anders als bei Lebensmitteln für Menschen (LMIV) gilt für Tiernahrung eine eigene europäische Verordnung: die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln. Sie regelt sowohl Einzel- und Mischfuttermittel für Nutztiere als auch – mit zusätzlichen Sonderregeln – Heimtierfutter für Hunde, Katzen und andere Haustiere. In Deutschland wird sie ergänzt durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht als Ordnungswidrigkeit einstuft.

Für die Praxis heißt das: Ein Etikettendrucker oder Online-Printshop prüft in der Regel nur, ob die Datei druckfähig ist – nicht, ob die Pflichtangaben vollständig und korrekt sind. Diese Verantwortung liegt beim „Futtermittelunternehmer“, also bei der Marke selbst. Genau hier lohnt sich ein Verpackungspartner, der beide Seiten mitdenkt: Druck und Kennzeichnung.

Die Pflichtangaben auf einen Blick

Nach Artikel 15 der Verordnung (EG) 767/2009 müssen folgende Angaben gut sichtbar, lesbar und in deutscher Sprache auf jeder Verpackung stehen:

Speziell für Heimtierfutter kommt nach Artikel 19 eine weitere Pflicht hinzu, die in der Praxis häufig übersehen wird: eine kostenlose Telefonnummer oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel, über das Käufer:innen zusätzliche Informationen zu den enthaltenen Zusatzstoffen und Einzelfuttermitteln erhalten können – auch wenn diese nicht vollständig auf dem Etikett ausgewiesen sind.

Wichtig für den Online-Vertrieb: Ein Teil dieser Angaben muss bereits vor Vertragsschluss im Online-Shop sichtbar sein, nicht erst auf der Verpackung, die erst nach dem Kauf beim Kunden ankommt. Wer Heimtierfutter über den eigenen Shop oder Marktplätze verkauft, sollte Etikettentext und Produktbeschreibung deshalb von Anfang an aus einer Quelle pflegen.

Die häufigsten Fehler bei Private-Label-Tiernahrung

In der Zusammenarbeit mit Herstellern und Private-Label-Marken zeigen sich immer wieder dieselben Stolperfallen:

Praxisbeispiel: Eine junge Private-Label-Marke für getreidefreies Hundefutter ließ ihre Standbodenbeutel bei einem reinen Online-Printshop drucken. Das Layout war optisch stimmig, die Marke hatte sich intensiv mit Design und Markenauftritt beschäftigt – aber niemand hatte die analytischen Bestandteile und die Kontaktmöglichkeit nach Art. 19 gegengeprüft. Bei einer routinemäßigen Futtermittelkontrolle wurde die fehlende Angabe beanstandet, die bereits konfektionierte Charge musste nachetikettiert werden. Ein Abgleich vor Drucklegung – wie er bei einer persönlichen Verpackungsberatung Standard ist – hätte das verhindert.

8-Punkte-Checkliste für das nächste Heimtierfutter-Etikett

  1. Futtermittelkategorie (Allein-/Ergänzungsfuttermittel) korrekt benannt?
  2. Name, Anschrift und ggf. Zulassungsnummer des Unternehmens vollständig?
  3. Losnummer im Layout fest eingeplant, nicht nachträglich beklebt?
  4. Nettomasse/-volumen korrekt und in der richtigen Einheit?
  5. Zutatenliste in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils?
  6. Analytische Bestandteile inkl. Feuchtigkeit (ab 14 %) vollständig?
  7. Zusatzstoffe mit Bezeichnung und Menge unter „Zusatzstoffe“ ausgewiesen?
  8. Kostenlose Telefonnummer oder gleichwertiges Kommunikationsmittel nach Art. 19 vorhanden?

Häufige Fragen zu Heimtierfutter-Etiketten

Die Fragen, die uns dazu am häufigsten erreichen:

Brauche ich für Heimtierfutter eine Zulassungsnummer?

Das hängt von der Art der hergestellten oder gehandelten Produkte ab – manche Betriebe benötigen eine Zulassung oder Registrierung nach EU-Futtermittelhygienerecht, andere nicht. Im Zweifel klärt das die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes verbindlich.

Was passiert bei fehlerhafter Kennzeichnung?

Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können als Ordnungswidrigkeit nach dem LFGB geahndet werden. Die Bandbreite reicht von der Beanstandung mit Nachbesserungsfrist bis zum Bußgeld – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes. Eine rechtssichere Einschätzung im Einzelfall sollte immer mit einer auf Futtermittelrecht spezialisierten Kanzlei oder der zuständigen Behörde abgestimmt werden; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für importierte Rezepturen oder Private-Label-Ware aus dem Ausland?

Ja. Wer Heimtierfutter in Deutschland in Verkehr bringt, ist für eine vollständige, deutschsprachige Kennzeichnung verantwortlich – unabhängig davon, wo das Produkt hergestellt oder abgefüllt wurde.

Muss „Bio“-Heimtierfutter das EU-Bio-Logo tragen?

Für vorverpacktes Heimtierfutter, das die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt, gilt inzwischen eine einheitliche europäische Kennzeichnungsregelung für Bio- und Öko-Auslobungen. Ob im Einzelfall das EU-Bio-Logo verpflichtend oder optional ist und welche Übergangsfristen für Altbestände gelten, sollte vor Drucklegung mit der zuständigen Öko-Kontrollstelle abgeklärt werden.

Etiketten für Tiernahrung, die Kennzeichnung und Marke zusammendenken

Ein Etikett für Heimtierfutter muss zwei Dinge gleichzeitig leisten: die Marke überzeugend zeigen und alle Pflichtangaben rechtssicher unterbringen. Bei Packversum prüfen wir beides gemeinsam mit Ihnen – von der Standbodenbeutel-Konfektionierung über flexible Verpackungen bis zum fertigen Etikett, auch in kleineren Losgrößen, wie sie für Private-Label-Marken und wachsende Tiernahrung-Hersteller typisch sind. Kein anonymer Upload-Prozess, sondern ein persönlicher Ansprechpartner, der mit Ihnen die Kennzeichnung vor dem Druck durchgeht.

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Julia Rietzler-Cakmak, PackversumEngin Cakmak, Packversum
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