Gefahrstoffetiketten nach GHS und CLP: Was jetzt gilt und was 2028 kommt
Ein Gefahrstoffetikett braucht Piktogramme, Signalwort sowie H- und P-Sätze in der Sprache jedes Verkaufslands, mit millimetergenau geregelten Mindestgrößen. Dazu muss das Material Chemikalien, Reinigung und Feuchte aushalten. Ab 2028 greifen zusätzliche Vorgaben aus der überarbeiteten CLP-Verordnung: Wer jetzt Etiketten neu anlegt, sollte das mitdenken.

Ein Reinigungsmittel im 500-ml-Gebinde, zwei Piktogramme, ein Signalwort, sieben H- und P-Sätze – und das Ganze in drei Sprachen. Spätestens hier merkt man, dass ein Gefahrstoffetikett kein gewöhnliches Etikett ist. Es muss Vorgaben erfüllen, die bis auf den Millimeter geregelt sind. Und es muss aushalten, was im Gebinde steckt.
Dieser Beitrag fasst zusammen, was heute verbindlich gilt, was sich mit der Überarbeitung der CLP-Verordnung ändert – und warum die Verschiebung auf 2028 kein Grund ist, das Thema liegen zu lassen.
Was auf ein CLP-Etikett gehört
Die Pflichtangaben sind in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt. Auf jedes Kennzeichnungsetikett eines eingestuften Gemischs gehören:
- Produktidentifikator – Handelsname und die gefahrbestimmenden Bestandteile
- Nennmenge, wenn das Produkt an die breite Öffentlichkeit abgegeben wird
- Lieferantenangaben – Name, vollständige Anschrift und Telefonnummer
- Gefahrenpiktogramme nach GHS – rote Raute, schwarzes Symbol, weißer Grund
- Signalwort – entweder „Gefahr“ oder „Achtung“, nie beides
- H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise)
- Ergänzende Angaben wie EUH-Sätze, wo sie greifen
Die Angaben müssen in der Amtssprache jedes Landes stehen, in dem das Produkt verkauft wird. Genau daraus entsteht das Platzproblem, um das es weiter unten geht.
Mindestgrößen: Etikett und Piktogramm nach Gebinde
Anhang I der CLP-Verordnung schreibt Mindestmaße vor, gestaffelt nach dem Fassungsvermögen der Verpackung. Diese Werte gelten heute:
| Fassungsvermögen | Etikett mindestens | Piktogramm mindestens |
|---|---|---|
| bis 3 Liter | 52 × 74 mm | 10 × 10 mm (empfohlen 16 × 16 mm) |
| über 3 bis 50 Liter | 74 × 105 mm | 23 × 23 mm |
| über 50 bis 500 Liter | 105 × 148 mm | 32 × 32 mm |
| über 500 Liter | 148 × 210 mm | 46 × 46 mm |
Dazu kommt eine Regel, die oft übersehen wird: Jedes Piktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des Kennzeichnungsetiketts einnehmen und darf nie kleiner als ein Quadratzentimeter sein. Wer das Etikett vergrößert, muss die Piktogramme also mitwachsen lassen.
Die CLP-Revision: neue Regeln, verschoben auf 2028
Mit der Verordnung (EU) 2024/2865 hat die EU die CLP-Verordnung überarbeitet. Für die Etikettengestaltung sind vor allem diese Punkte relevant:
- erstmals eine Mindestschriftgröße, definiert über die x-Höhe
- ein Zeilenabstand von mindestens 120 Prozent der Schriftgröße
- Vorgaben zu Schrift- und Hintergrundfarbe und damit zum Kontrast
- Faltetiketten sind ausdrücklich als Kennzeichnungsmethode zugelassen, mit klaren Gestaltungsregeln
- ein Rahmen für die digitale Kennzeichnung
- Regeln für Nachfüllstationen und für Werbung und Onlinehandel
Die geplanten Mindestschriftgrößen, wieder nach Gebindegröße gestaffelt:
| Fassungsvermögen | x-Höhe mindestens |
|---|---|
| bis 3 Liter | 1,4 mm |
| über 3 bis 50 Liter | 1,8 mm |
| über 50 Liter | 2,0 mm |
Der Termin hat sich verschoben. Mit der sogenannten Stop-the-clock-Verordnung (EU) 2025/2439 hat die EU die neuen Kennzeichnungs-, Werbe- und Onlinehandelspflichten auf den 1. Januar 2028 gelegt. Der Grund war die Kritik aus der Industrie, dass größere Schriften und strengere Layoutregeln bei kleinen Gebinden kaum umsetzbar sind.
Zwei Jahre klingen nach viel Zeit. In der Praxis sind sie es nicht: Wer ein Sortiment mit 40 Artikeln in fünf Sprachen führt, plant Etikettenumstellungen nicht in Wochen, sondern in Auflagenzyklen. Wer jetzt ohnehin ein Etikett überarbeitet, sollte die neuen Maße gleich mitdenken – die frühere Anwendung ist zulässig.
Das Platzproblem und drei Lösungen
Die Rechnung geht bei kleinen Gebinden selten auf: 52 × 74 mm Mindestfläche, zwei Piktogramme, ein Signalwort, H- und P-Sätze – und das mal drei oder fünf Sprachen. Auf einer 250-ml-Flasche ist damit Schluss. Drei Bauformen lösen das:
Booklet-Etiketten
Ein mehrseitiges Heft, das auf dem Etikett sitzt und sich aufklappen lässt. Damit lassen sich zehn Sprachen auf einer Flasche unterbringen, ohne dass die Frontfläche verloren geht. Mehr dazu auf unserer Seite zu Booklet-, Multilayer- und Peel-off-Etiketten.
Multilayer- und Peel-off-Etiketten
Mehrere Lagen übereinander. Die oberste Lage lässt sich abziehen und wieder anlegen – darunter stehen die vollständigen Pflichtangaben. Praktisch, wenn die Schauseite gestalterisch frei bleiben soll.
Faltetiketten
Mit der CLP-Revision ausdrücklich als Kennzeichnungsmethode anerkannt. Wichtig ist, dass Piktogramme, Signalwort und Produktidentifikator auch im geschlossenen Zustand sichtbar bleiben.
Materialien: Was ein Gefahrstoffetikett aushalten muss
Ein Etikett auf einer Kanne Bremsenreiniger hat einen anderen Alltag vor sich als eines auf einem Marmeladenglas. Diese Fragen entscheiden über die Materialwahl:
- Chemikalienbeständigkeit – kommt das Etikett mit Lösemitteln, Säuren oder Öl in Berührung? Papieretiketten scheiden hier meist aus, gefragt sind Folien.
- Nassreinigung und Abrieb – Gebinde im gewerblichen Einsatz werden gewischt und gescheuert. Eine Laminierung oder ein UV-Lack schützt die Schrift.
- UV-Beständigkeit – steht die Ware im Regal am Fenster oder draußen, bleichen unbeständige Farben aus. Ein unleserliches Piktogramm ist ein fehlendes Piktogramm.
- Untergrund und Temperatur – HDPE-Kanister, Blechdosen und tiefgekühlte Gebinde brauchen jeweils andere Klebstoffe.
- Seetransport – für Gefahrgut auf See wird üblicherweise eine Beständigkeit nach BS 5609 verlangt. Das ist eine Materialfrage, keine Designfrage, und sollte vor dem ersten Druck geklärt sein.
Häufige Fragen zu Gefahrstoffetiketten
Die Fragen, die uns dazu am häufigsten erreichen:
Gelten die neuen Schriftgrößen schon?
Nein. Die neuen Vorgaben aus der CLP-Revision greifen erst zum 1. Januar 2028. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln aus Anhang I. Eine frühere Umsetzung ist erlaubt.
Dürfen Piktogramme auch ohne roten Rahmen gedruckt werden?
Nein. Das GHS-Piktogramm ist als Raute mit rotem Rand, weißem Grund und schwarzem Symbol definiert. Ein schwarz-weißer Druck erfüllt die Kennzeichnungspflicht nicht.
Was passiert bei einer fehlerhaften Kennzeichnung?
Zuständig sind die Marktaufnahmebehörden der Länder. Möglich sind Beanstandung, Vertriebsstopp und Rückruf. Verantwortlich ist der Inverkehrbringer, nicht die Druckerei – deshalb sollte die Freigabe der Kennzeichnungsdaten immer schriftlich beim Auftraggeber liegen.
Wer erstellt die Kennzeichnungsdaten?
Die Einstufung und damit H-Sätze, P-Sätze und Piktogramme ergeben sich aus dem Sicherheitsdatenblatt. Wir setzen diese Angaben drucktechnisch um und prüfen Lesbarkeit, Größen und Materialeignung – die inhaltliche Einstufung selbst kommt aus Ihrem Haus oder von Ihrem Chemieberater.
Kennzeichnung, die im Regal und im Lager funktioniert
Ein Gefahrstoffetikett muss zwei Prüfungen bestehen: die der Behörde und die des Alltags. Das eine ist eine Frage der Vorschriften, das andere eine Frage von Material, Klebstoff und Verarbeitung. Beides zusammen zu denken, spart die teure Runde – nämlich die, in der ein fertig gedrucktes Etikett nicht verwendet werden darf.
Was wir konkret drucken, steht auf unserer Seite zu Gefahrstoffetiketten nach GHS und CLP. Wenn Sie das Thema breiter angehen, finden Sie auf der Seite Verpackungen für Chemie und Reinigung auch die passenden Gebinde und Umverpackungen dazu.
Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der Orientierung. Er ersetzt keine rechtliche Beratung und keine Prüfung Ihres konkreten Produkts.
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