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Etiketten und Verpackungen · 7. September 2026 · 6 Min. Lesezeit · Packversum GmbH

Gefahrstoffetiketten nach GHS und CLP: Was jetzt gilt und was 2028 kommt

Kurz gesagt

Ein Gefahrstoffetikett braucht Piktogramme, Signalwort sowie H- und P-Sätze in der Sprache jedes Verkaufslands, mit millimetergenau geregelten Mindestgrößen. Dazu muss das Material Chemikalien, Reinigung und Feuchte aushalten. Ab 2028 greifen zusätzliche Vorgaben aus der überarbeiteten CLP-Verordnung: Wer jetzt Etiketten neu anlegt, sollte das mitdenken.

Gefahrstoffetiketten nach GHS und CLP: Was jetzt gilt und was 2028 kommt

Ein Reinigungsmittel im 500-ml-Gebinde, zwei Piktogramme, ein Signalwort, sieben H- und P-Sätze – und das Ganze in drei Sprachen. Spätestens hier merkt man, dass ein Gefahrstoffetikett kein gewöhnliches Etikett ist. Es muss Vorgaben erfüllen, die bis auf den Millimeter geregelt sind. Und es muss aushalten, was im Gebinde steckt.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was heute verbindlich gilt, was sich mit der Überarbeitung der CLP-Verordnung ändert – und warum die Verschiebung auf 2028 kein Grund ist, das Thema liegen zu lassen.

Was auf ein CLP-Etikett gehört

Die Pflichtangaben sind in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt. Auf jedes Kennzeichnungsetikett eines eingestuften Gemischs gehören:

Die Angaben müssen in der Amtssprache jedes Landes stehen, in dem das Produkt verkauft wird. Genau daraus entsteht das Platzproblem, um das es weiter unten geht.

Mindestgrößen: Etikett und Piktogramm nach Gebinde

Anhang I der CLP-Verordnung schreibt Mindestmaße vor, gestaffelt nach dem Fassungsvermögen der Verpackung. Diese Werte gelten heute:

Fassungsvermögen Etikett mindestens Piktogramm mindestens
bis 3 Liter 52 × 74 mm 10 × 10 mm (empfohlen 16 × 16 mm)
über 3 bis 50 Liter 74 × 105 mm 23 × 23 mm
über 50 bis 500 Liter 105 × 148 mm 32 × 32 mm
über 500 Liter 148 × 210 mm 46 × 46 mm

Dazu kommt eine Regel, die oft übersehen wird: Jedes Piktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des Kennzeichnungsetiketts einnehmen und darf nie kleiner als ein Quadratzentimeter sein. Wer das Etikett vergrößert, muss die Piktogramme also mitwachsen lassen.

Die CLP-Revision: neue Regeln, verschoben auf 2028

Mit der Verordnung (EU) 2024/2865 hat die EU die CLP-Verordnung überarbeitet. Für die Etikettengestaltung sind vor allem diese Punkte relevant:

Die geplanten Mindestschriftgrößen, wieder nach Gebindegröße gestaffelt:

Fassungsvermögen x-Höhe mindestens
bis 3 Liter 1,4 mm
über 3 bis 50 Liter 1,8 mm
über 50 Liter 2,0 mm

Der Termin hat sich verschoben. Mit der sogenannten Stop-the-clock-Verordnung (EU) 2025/2439 hat die EU die neuen Kennzeichnungs-, Werbe- und Onlinehandelspflichten auf den 1. Januar 2028 gelegt. Der Grund war die Kritik aus der Industrie, dass größere Schriften und strengere Layoutregeln bei kleinen Gebinden kaum umsetzbar sind.

Zwei Jahre klingen nach viel Zeit. In der Praxis sind sie es nicht: Wer ein Sortiment mit 40 Artikeln in fünf Sprachen führt, plant Etikettenumstellungen nicht in Wochen, sondern in Auflagenzyklen. Wer jetzt ohnehin ein Etikett überarbeitet, sollte die neuen Maße gleich mitdenken – die frühere Anwendung ist zulässig.

Das Platzproblem und drei Lösungen

Die Rechnung geht bei kleinen Gebinden selten auf: 52 × 74 mm Mindestfläche, zwei Piktogramme, ein Signalwort, H- und P-Sätze – und das mal drei oder fünf Sprachen. Auf einer 250-ml-Flasche ist damit Schluss. Drei Bauformen lösen das:

Booklet-Etiketten

Ein mehrseitiges Heft, das auf dem Etikett sitzt und sich aufklappen lässt. Damit lassen sich zehn Sprachen auf einer Flasche unterbringen, ohne dass die Frontfläche verloren geht. Mehr dazu auf unserer Seite zu Booklet-, Multilayer- und Peel-off-Etiketten.

Multilayer- und Peel-off-Etiketten

Mehrere Lagen übereinander. Die oberste Lage lässt sich abziehen und wieder anlegen – darunter stehen die vollständigen Pflichtangaben. Praktisch, wenn die Schauseite gestalterisch frei bleiben soll.

Faltetiketten

Mit der CLP-Revision ausdrücklich als Kennzeichnungsmethode anerkannt. Wichtig ist, dass Piktogramme, Signalwort und Produktidentifikator auch im geschlossenen Zustand sichtbar bleiben.

Materialien: Was ein Gefahrstoffetikett aushalten muss

Ein Etikett auf einer Kanne Bremsenreiniger hat einen anderen Alltag vor sich als eines auf einem Marmeladenglas. Diese Fragen entscheiden über die Materialwahl:

Häufige Fragen zu Gefahrstoffetiketten

Die Fragen, die uns dazu am häufigsten erreichen:

Gelten die neuen Schriftgrößen schon?

Nein. Die neuen Vorgaben aus der CLP-Revision greifen erst zum 1. Januar 2028. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln aus Anhang I. Eine frühere Umsetzung ist erlaubt.

Dürfen Piktogramme auch ohne roten Rahmen gedruckt werden?

Nein. Das GHS-Piktogramm ist als Raute mit rotem Rand, weißem Grund und schwarzem Symbol definiert. Ein schwarz-weißer Druck erfüllt die Kennzeichnungspflicht nicht.

Was passiert bei einer fehlerhaften Kennzeichnung?

Zuständig sind die Marktaufnahmebehörden der Länder. Möglich sind Beanstandung, Vertriebsstopp und Rückruf. Verantwortlich ist der Inverkehrbringer, nicht die Druckerei – deshalb sollte die Freigabe der Kennzeichnungsdaten immer schriftlich beim Auftraggeber liegen.

Wer erstellt die Kennzeichnungsdaten?

Die Einstufung und damit H-Sätze, P-Sätze und Piktogramme ergeben sich aus dem Sicherheitsdatenblatt. Wir setzen diese Angaben drucktechnisch um und prüfen Lesbarkeit, Größen und Materialeignung – die inhaltliche Einstufung selbst kommt aus Ihrem Haus oder von Ihrem Chemieberater.

Kennzeichnung, die im Regal und im Lager funktioniert

Ein Gefahrstoffetikett muss zwei Prüfungen bestehen: die der Behörde und die des Alltags. Das eine ist eine Frage der Vorschriften, das andere eine Frage von Material, Klebstoff und Verarbeitung. Beides zusammen zu denken, spart die teure Runde – nämlich die, in der ein fertig gedrucktes Etikett nicht verwendet werden darf.

Was wir konkret drucken, steht auf unserer Seite zu Gefahrstoffetiketten nach GHS und CLP. Wenn Sie das Thema breiter angehen, finden Sie auf der Seite Verpackungen für Chemie und Reinigung auch die passenden Gebinde und Umverpackungen dazu.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der Orientierung. Er ersetzt keine rechtliche Beratung und keine Prüfung Ihres konkreten Produkts.

Julia Rietzler-Cakmak, PackversumEngin Cakmak, Packversum
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